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Immobilien

Nebenkosten­übersicht

Bei Kauf oder Verkauf bzw. Miete oder Vermietung von Immobilien müssen beide Parteien mit zusätzlichen Kosten rechnen. Als konzessionierte Immobilienmakler unterliegen wir den strengen gesetzlichen Vorschriften gemäß der Maklerverordnung, dem Konsumentenschutzgesetz und dem UGB.

Keine Kosten oder Zahlungen bis zum erfolgreichen Miet- oder Kaufabschluss bzw. Vertragsabschluss! Objektbesichtigungen bzw. Termine jeglicher Art sind unverbindlich und Bearbeitungsgebühren, Einschreibgebühren, Inseratskosten etc. sind kostenlos.

Nachstehend finden Sie eine vereinfachte Zusammenfassung der allgemeinen Kauf- bzw. Mietnebenkosten in Österreich.

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In Österreich geltende

KAUFNEBENKOSTEN

  1.  Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 %
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 %
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichter sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter
    nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung desjeweiligen Urkundenerrichters
  5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)

Vermittlungsprovision / Maklercourtage

(gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

a) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird

– Unternehmen aller Art

– Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück bei einem Wert 

   bis EUR 36.336,42

   je 4 %

   von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50

   EUR 1.453,46 *

   ab EUR 48.448,51

   je 3 % von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt. 

* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmMV

b) bei Optionen
Vermittelt der Makler einen Optionsvertrag, der dem optionsberechtigten Interessenten das zeitlich befristete Recht einräumt, durch einseitige Erklärung das betreffende Geschäft zustande zu bringen, darf bei Abschluss des Optionsvertrages mit dem Optionsberechtigten zunächst max. 50 % des für die Vermittlung des Hauptgeschäfts festgelegten Provisionshöchstbetrages vereinbart werden, die restlichen 50 % erst im Fall der Ausübung des Optionsrechts. Ein allenfalls geleistetes Optionsentgelt bleibt bei der Ermittlung der Provision unberücksichtigt. Gegenüber dem Optionsverpflichteten kann die vereinbarte Abgeberprovision erst bei Ausübung der Option in Rechnung gestellt werden.

MIETNEBENKOSTEN

a) Für Mieter Kaution 3 Bruttomonatsmieten, Mietvertragskosten lt. Anwalts- oder Notariatstarif   b) Für Vermieter
Vermittlung von Mietverträgen (Haupt- und Untermiete) über Wohnungen und Einfamilienhäuser Höchstprovision Vermieter* Höchstprovision Mieter (nur wenn Erstauftraggeber)
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM
Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM 1 BMM
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter** Höchstprovision Vermieter* Höchstprovision Mieter
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 BMM
Befristung mind. 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre 2 BMM
Befristung kürzer als 2 Jahre 1 BMM
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten) Höchstprovision Vermieter Höchstprovision Mieter
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 3 BMM
Befristung mind. 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM
Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM 1 BMM
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden, wie die Überwälzung der Mieterprovision auf den Vermieter (§ 12 ImmoMV).

* Die mit dem Vermieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung darf den zulässigen Höchstbetrag bis zu 100% überschreiten, sofern mit dem anderen Teil keine Provision oder sonstige Vergütung vereinbart wird.

** Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist.

Nachstehend finden Sie die Dokumente der entsprechenden Nebenkosten zu Ihrer Verwendung:

Nebenkosten – Kauf

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Nebenkosten – Miete

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